Die UN-Kinderrechtskonvention (CRC) hat nun kürzlich einen neuen Entwurf präsentiert, der das Verbreiten von kinderpornographischen Inhalten Einhalt gebieten soll. Dieses Verbot erstreckt sich allerdings auch auf fiktiv gezeichnete und animierte Materialien.
Der Entwurf „Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child (OPSC)“ konzentriert sich weitgehend auf die Möglichkeiten zur Verhinderung von Menschenhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie. Allerdings werden nicht nur die genannten Probleme thematisiert, sondern auch fiktive Zeichnungen und Cartoons.
Laut der CRC bezeichnet Kinderpornographie „jegliche Darstellung eines Kindes, das an realen oder simulierten expliziten sexuellen Aktivitäten beteiligt ist“. Dazu gehören unter anderem Bildmaterial wie Fotos, Filme, Audioaufnahmen, jede digitale Mediendarstellung, Live-Performances, schriftliches Material in gedruckter Form oder online, physische Objekte wie Skulpturen, Spielzeug oder Schmuck und Zeichnungen und Cartoons. In die letzte Kategorie fallen sowohl „Loli“ als auch „Shota“.
So fordert die UN-Kinderrechtskonvention die Mitgliederstaaten dazu auf, entsprechende Gesetze zu erlassen. Dabei wird angemerkt, dass solches Material zunehmend online verbreitet wird. Der CRC ist der Ansicht, dass „simulierte explizite sexuelle Handlungen“ zur Normalisierung der Sexualisierung von Kindern beitragen und die Nachfrage nach Material zum sexuellen Missbrauch fördern.
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