Piraterie
©Shouji Gatou・Yuka Nakajima/Amaburi Restoration Committee
Nachdem das japanische Kultusministerium im vergangenen Jahr bekannt gab, härter gegen Konsumenten von urherbergeschützten Inhalten vorzugehen, wurden nun die aktuellen Gesetze weiter verschärft.

Demnach beschloss der Unterausschuss des Kultusministeriums einstimmig, dass auch das wissentliche Konsumieren von urhebergeschütztes Material, wie Manga, Magazine, Novels, Essays und Fotos bestraft wird. Bisher wurde in Japan nur das illegale Konsumieren von Musik und Videos geahndet.

Zudem besagt die neue Regelung, dass auch Nutzer belangt werden, die illegal heruntergeladene Anime-Bilder oder Screenshots auf Blogs und Twitter veröffentlichen. Selbiges gilt auch für Songtexte. Bereits zuvor wurde bekannt, dass man ab sofort gegen Seitenbetreiber vorgehen wird, die wissentlich Links zu urherbergeschütztes Material anbieten.

Allerdings hat der Unterausschuss erkannt, dass die Durchsetzung solcher Gesetze problematisch sein kann, da man zu sehr ins alltägliche Leben eingreifen würde. Aus diesem Grund werde man sich nur auf Tatbestände konzentrieren, die eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen. Da es derzeit noch keine klaren Regelungen diesbezüglich gibt, wird sich das japanische Kulutusminsterium zu einem späteren Zeitpunkt dazu äußern.

Die japanische Regierung hatte zuvor die Internetprovider gebeten, zunächst freiwillig den Zugriff auf illegale Manga-Webseiten zu sperren. Laut Schätzungen der ,,Content Overseas Distribution Association“ (CODA) belaufen sich die Schäden durch illegale Angebote im Internet bei ca. 400 Milliarden Yen – Tendenz steigend. Konsumenten von illegalen Inhalten erhalten eine Gefägnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu zwei Millionen Yen (umgerechnet etwa 18.000 US-Dollar).

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Gin
Redakteur für Anime, TV und Industrie.
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