Wie nun das Bezirksgericht Tokio entschied, muss das Videoportal „YouTube“ vorläufig die Kontoinformationen von einem Usern offenlegen, der offenbar gegen das Urheberrecht verstoßen hatte.
Konkret handelt es sich hierbei um einen User, der Textausschnitte aus dem “ Ushijima the Loan Shark“-Manga ohne Zustimmung des Urhebers in Videoform auf YouTube veröffentlicht hatte. Einen ähnlichen Fall gab es bereits Anfang Oktober, als ein User Textausschnitte aus dem Manga von Shohei Manabe illegal auf YouTube veröffentlichte. Auch hier sah sich YouTube gezwungen, die Kontoinformationen des Users auszuhändigen. Allerdings ist der Fall noch nicht ganz abgeschlossen.
Die japanische Regierung hatte zuvor die Internetprovider gebeten, zunächst freiwillig den Zugriff auf illegale Manga-Webseiten zu sperren. Ab 2019 soll dann ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten. Laut Schätzungen der ,,Content Overseas Distribution Association“ (CODA) belaufen sich die Schäden durch illegale Angebote im Internet bei ca. 400 Milliarden Yen – Tendenz steigend. Erst kürzlich wurde zudem ein Japaner wegen Manga-Piraterie verhaftet. Mehr Informationen dazu findet ihr hier.
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